Herzlich willkommen beim
ESV Aachen
Eisenbahner Sportverein Aachen 1922 e.V.

...
1. Vorsitzender

Martin Langner

Dirk Michels
2. Vorsitzender

Dirk Michels

Hans Kamerseder
Geschäftsführer und Kassierer

Hans Kamerseder

Herderstraße 4, 52499 Baesweiler
Hans.Kamerseder@web.de
+49 1525 4578446



Der Eisenbahner Sportverein Aachen 1922 e.V. kooperiert
mit dem Aachener Breitensport-Club 2017 e.V.
Aachener Breitensport-Club

Satzung des Eisenbahner-Sportvereins Aachen 1922 e.V.


§ 1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein führt den Namen Eisenbahner-Sportverein Aachen 1922 e.V. -abgekürzt ESV Aachen- und hat seinen Sitz in Aachen.
  2. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Aachen eingetragen.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe für Eisenbahner, deren Angehörige und sonstige Sportfreunde. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes können jährlich pro Person eine pauschale Aufwandsentschädigung bis zu 720,-- Euro erhalten. Eine Tätigkeitsvergütung wird grundsätzlich nicht bezahlt.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
  2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
  3. Bei Ablehnung hat der Aufnahmesuchende keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Ablehnungsgründe.
  4. Der Verein hat aktive-, inaktive- und Ehrenmitglieder. Die Ehrenmitgliedschaft wird von der Mitgliederversammlung verliehen.

§ 3 Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Sie wirkt auf das Ende des Zeitraumes, für den der Beitrag satzungsgemäß zu zahlen ist.
  2. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
    1. wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsmäßiger Pflichten.
    2. wegen Zahlungsrückstand von Beiträgen während dreier Monate trotz Mahnung.
    3. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens.
    4. wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen auf den Sportanlagen.
    5. wegen unehrenhafter Handlungen.
  3. Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.
  4. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses an das Vereinsmitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt werden.
  5. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Ansprüche des Mitgliedes an den Verein.

§ 4 Beiträge

  1. Der Aufnahmebeitrag richtet sich nach der jeweiligen Sportabteilung. Er ist mit dem Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  2. Die Mitglieder zahlen ihre Beiträge als Jahresbeitrag im 1. Quartal des Kalenderjahres. DB-Mitglieder können auch halbjährliche Zahlung wählen. Die Zahlungsweise wird mit dem Vorstand vereinbart. Über Beitragsermäßigungen bei Härtefällen entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 5 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:
  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Mitarbeiterkreis
  3. der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet im März eines jeden Jahres statt.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
  4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vorher schriftlich an alle Mitglieder. Dabei sind Ort, Zeit der Versammlung und die Tagesordnung bekanntzugeben.
  5. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
    1. Bericht des Vorstandes
    2. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
    3. Entlastung des Vorstandes
    4. Wahlen, soweit diese erforderlich sind
    5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
    6. Verschiedenes
  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  7. Den Vorsitz führt der 1.Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter.
  8. Jedes Mitglied über 18 Jahre hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  9. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn ein Beschluss gefasst werden soll, welcher ein Geschäft mit ihm oder einen Rechtsstreit gegen ihn beinhaltet oder wenn ihm Entlastung erteilt werden soll.
  10. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung den Ausschlag.
  11. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, zählen als erschienen.
  12. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von ¾ der erschienen stimmberechtigen Mitglieder beschlossen werden.
  13. Zur Änderung des Vereinszweckes ist die Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Nichterschienenen müssen schriftlich zustimmen.
  14. Vertagungen sind zulässig durch Beschluss der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder unter gleichzeitiger Angabe des Ortes und des Zeitpunktes der Fortsetzung.
  15. Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit bejaht wird. Das kann dadurch geschehen, dass die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, dass der Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen wird. Dringlichkeitsanträge dürfen nicht Wahlen zum Vorstand, Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.

§ 7 Mitarbeiterkreis

Zum Mitarbeiterkreis gehören:
  1. der Vorstand
  2. die Abteilungsleiter
  3. die Übungsleiter/Trainer
  4. die Kassenprüfer

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • dem 1. Vorsitzenden,
    • dem 2. Vorsitzenden,
    • dem Geschäftsführer (zugleich 2.stellv. Vorsitzender)
    • und dem Kassierer.
    Personalunion ist nur für den Geschäftsführer und Kassierer zulässig.
  2. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den Abteilungsleitern. Die Abteilungsleiter werden von der Abteilung vorgeschlagen und vom Vorstand bestellt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Der Vorsitzende und einer seiner Stellvertreter vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
  4. Der Vorstand wird bis auf Widerruf durch eine Mitgliederversammlung gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so bestimmt der Vorstand einen vorläufigen Vertreter.
  5. Wählbar sind für den Vorstand und für den erweiterten Vorstand alle Mitglieder über 18 Jahre.
  6. Die Wahl bedarf der sofortigen Annahme.
  7. Die Wahl erfolgt geheim. Bei nur einem Wahlvorschlag wird öffentlich abgestimmt.
  8. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat.
  9. Das Amt eines Vorstandsmitgliedes erlischt durch Neuwahl, Niederlegung, Widerruf oder Ausschluss aus dem Verein.
  10. Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann widerrufen werden, wenn das Mitglied sich einer groben Pflichtverletzung gegenüber dem Verein schuldig gemacht oder sich für das Amt als unfähig erwiesen hat. Über den Widerruf entscheidet eine Mitgliederversammlung.
  11. Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen. Sie sind einzuberufen, wenn ein Mitglied des Vorstandes es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
  12. Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  13. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  14. Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
  15. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus der Geschäftsordnung, die der Vorstand aufstellt.
  16. Einzelheiten der Sitzungen des erweiterten Vorstandes regelt die Geschäftsordnung.

§ 9 Geschäftsführung

  1. Bei allen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten zwischen dem Verein und einem Mitglied ist Aachen Gerichtsstand.
  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  3. Über jede Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom Schriftführer und vom anwesenden Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter zu unterschreiben und innerhalb von 14 Tagen den Mitgliedern des Vorstandes vorzulegen.
  4. Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand schriftlich einzureichen.
  5. Zur Prüfung der Kassenverwaltung und des Jahresabschlusses bestellt die Mitgliederversammlung zwei Prüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen. Sie haben das Ergebnis ihrer Prüfung der Mitgliederversammlung vorzutragen. Die Wiederwahl der Kassenprüfer ist in unmittelbarer Folge nur einmal möglich.

§ 10 Auflösung

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Der Beschuss bedarf einer Mehrheit von ¾ aller Mitglieder, nicht Erschienene stimmen schriftlich ab.
  3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Verband deutscher Eisenbahner-Sportvereine als anerkannte gemeinnützige Körperschaft, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Aufgestellt: Aachen, den 20.04.1959

Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 09.03.1961
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 26.03.1979
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 20.03.1980
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 26.03.1981
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 27.03.1984
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 03.03.1986
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 30.03.1994
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 29.03.1995
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 17.03.2010
Ergänzt und berichtigt: Aachen, den 23.03.2016

Cricket
Cricket
ABC

Herr Muhammad Afzaal (Abteilungsleiter)
Mobil 0177/4211803

Do 16:00 - 20:00, Soerser Weg 90
Fr 18:30 - 22:00 nach Absprache, Alkuinstraße 41

Fußball
Fußball-Senioren
ESV

Herr Günther Göthert (stellv. Abteilungsleiter)
Telefon 02407/5568887
Mobil 0173/5416231

Mi + Fr 19:30 - 21:30, Soerser Weg 90
Fr 18:30 - 22:00 nach Absprache, Alkuinstraße 41

auf FuPa.net

Schießen
Schießen
ABC ESV

Herr H. Kamerseder (Geschäftsführer)
Telefon 0241/81112
Mobil 0152/54578446

Di 18:00 - 21:00
Do 18:00 - 21:00
Im Süsterfeld 14

zur Webseite

Schwimmen
Schwimmen
ESV

Herr Peter Frauenrath (Abteilungsleiter)
Telefon 0241/28870
Mobil 01520/4439307

Herr Josef Billen (stellv. Abteilungsleiter)
Telefon 0241/871570
Mobil 0170/9932060

Do 19:00 - 20:00, Elisabethstraße 10
Fr 19:00 - 21:00 Jugendliche, Ulla-Klinger-Halle
Fr ab 20:00 Senioren, Händelstraße 14

zur Webseite

Tennis
Tennis
ABC ESV

Herr Hans Kamerseder (Geschäftsführer)
Mobil 0152/54578446

Reservierungen: 0176/31712716

Mo-So Sonnenaufgang bis -untergang (nicht Winter), Soerser Weg 90

Eisenbahner Sportverein Aachen 1922 e.V.
c/o Hans Kamerseder

Herderstrasse 4
52499 Baesweiler
Mobil.: +49 (0)152 - 54 57 84 46
Fax: +49 (0)2401 - 80 111 72
Email: esv.aachen(at)web.de

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